TICKETKODEX

 
Regelt die Rechte und Pflichten von Ticketerwerbern/Besuchern im Umgang mit Eintrittskarten (Tickets) zu Eigenveranstaltungen des Eigenbetriebes Emslandhallen - EmslandArena - in der EmslandArena.

Der Ticketkodex ist fester Bestandteil der Besucher-AGB und somit fester Bestandteil des Besuchervertrages zwischen dem Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena - bei eigenen Veranstaltungen in der EmslandArena und seinen Besuchern/Ticketerwerbern. Der Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena ist bei eigenen Veranstaltungen selbst Veranstalter. Der Veranstalter kann Dritte (z.B. externe Vorverkaufsstellen) damit beauftragen, die Tickets im Namen des Veranstalters zu vertreiben und auch hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten des Veranstalters in seinem Namen zu handeln. Der Vertrag über den Ticketerwerb kommt dabei jedoch ausschließlich zwischen dem Veranstalter und seinen Besucher zustande.

1. Sinn und Zweck
1.1 Zur Vermeidung von Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Hausverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von ungenehmigten Gewinnspiel- und Ticketverlosungen sowie Ticketspekulationen, liegt es im Interesse des Veranstalters die Weitergabe von Tickets zu beschränken.

1.2 Die nachstehenden Regelung gelten sowohl für offline erworbene (z.B. an Tages- und Abendkasse) als auch für digital erworbene (z.B. über Online-Plattform) sowie offline verwendet (z.B. Hard-Tickets) als auch für digital verwendete (z.B. mobile E-Tickets).

2. Unzulässige Weitergabe
2.1 Die Veräußerung von Tickets durch den Veranstalter oder beauftragte Vorverkaufsstellen erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber/Besucher. Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Ticketerwerber/Besucher ist untersagt. Die kommerzielle und gewerbliche Ticketveräußerung bleibt ausschließlich dem Veranstalter vorbehalten.

2.2 Dem Ticketerwerber/Besucher ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) und/oder bei nicht von dem Veranstalter autorisierten Plattformen (z.B. Facebook etc.) zum Erwerb anzubieten,
b) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Veranstaltungstag oder über mehrere Veranstaltungstage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, insbesondere für Ambush-Marketingmaßnahmen wie z.B. als Gewinnspiel- und Ticketverlosung, Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten In- / Outbound / Hospitality- oder Reisepaketes,
f) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem Hausverbot für die Veranstaltungen durch den Veranstalter belegt sind.

3. Zulässige Weitergabe
Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in begründeten Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers/Besuchers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der vorstehenden Regelung in Ziffer 2 dieses Ticketkodex vorliegt und der Ticketerwerber/Besucher den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt der Besucher-AGB sowie dieses Ticketkodex ausdrücklich hinweist und der Zweiterwerber mit der Geltung und den Inhalt der Besucher-AGB sowie dieses Ticketkodex zwischen ihm und dem Veranstal-ter einverstanden ist.

4. Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 1 bis 3 dieses Kodex und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets im Rahmen des geschlossenen Besuchervertrages, ist der Veranstalter berechtigt, das zu dem Ticketerwerber/Besucher bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen. Der Veranstalter ist in diesem Fall insbesondere berechtigt:
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Ticketerwerber/Besucher unzulässig verwendet wurden, nicht an den betroffenen Ticketerwerber/Besucher zu liefern,
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber/Besucher entschädigungslos den Zutritt zur EmslandArena zu verweigern bzw. ihn aus der EmslandArena zu verweisen,
c) betroffene Ticketinhaber/Besucher vom Ticketerwerb für einen angemessenen Zeitraum auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.

5. Vertragsstrafe bei unzulässiger Weitergabe
Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern/Besuchern, die unter Verstoß gegen die Regelungen in Ziffern 1 bis 3 dieses Kodex und/oder gegen die Weitergaberegeln des geschlossenen Besuchervertrages Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 Euro unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

Stand: 31. Juli 2017
Der Betriebsleiter
Eigenbetrieb Emslandhallen - EmslandArena -
Fotos v.o.n.u.: Headerfoto Stadt Lingen (Ems)

GANZ NAH DABEI:
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